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   BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19   

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https://dejure.org/2021,16480
BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19 (https://dejure.org/2021,16480)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2021 - 2 StR 450/19 (https://dejure.org/2021,16480)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2021 - 2 StR 450/19 (https://dejure.org/2021,16480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 174 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Abweichen von einem Sachverständigengutachten: Darlegungsanforderungen; Pseudoerinnerungen: nur begrenzte Überprüfbarkeit durch merkmalsorientierte Aussageninhaltsanalysen; zur Würdigung der Aktenkenntnis eines Zeugen); ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verjährung der Strafverfolgung wegen der Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Ruhen der Verjährung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Opfers hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Beweiswürdigung zur Glaubhaftigkeitsbewertung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung der Strafverfolgung wegen der Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Ruhen der Verjährung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Opfers hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Beweiswürdigung zur Glaubhaftigkeitsbewertung ...

  • rechtsportal.de

    Verjährung der Strafverfolgung wegen der Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Ruhen der Verjährung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Opfers hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Beweiswürdigung zur Glaubhaftigkeitsbewertung ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19
    Pseudoerinnerungen können auch nicht ohne weiteres durch merkmalsorientierte Aussageninhaltsanalysen überprüft werden (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 624/12, Rn. 23; Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 455/14, NStZ 2016, 122, 123; Hohoff, NStZ 2020, 387, 389); denn scheinbare Realkennzeichen sind bei Pseudoerinnerungen in ähnlicher Weise anzutreffen wie in realen Erlebnisbeschreibungen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 171 f.).
  • BGH, 07.06.2005 - 2 StR 122/05

    Verjährung (milderes Recht); Qualifikation; Regelbeispiel; Geltungszeitpunkt bei

    Auszug aus BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19
    Die Neufassungen finden auch für vor ihrem Inkrafttreten begangene Taten Anwendung, sofern deren Verfolgung zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt ist; dies ergibt sich aus der erklärten Intention des Gesetzgebers und der Regelungssystematik des Gesetzes (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 StR 122/05, BGHSt 50, 138, 139 f.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, NStZ 2005, 89 f.; Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 90/20; Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 571/20).
  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 455/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung bei der Gefahr von Scheinerinnerungen

    Auszug aus BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19
    Pseudoerinnerungen können auch nicht ohne weiteres durch merkmalsorientierte Aussageninhaltsanalysen überprüft werden (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 624/12, Rn. 23; Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 455/14, NStZ 2016, 122, 123; Hohoff, NStZ 2020, 387, 389); denn scheinbare Realkennzeichen sind bei Pseudoerinnerungen in ähnlicher Weise anzutreffen wie in realen Erlebnisbeschreibungen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 171 f.).
  • BGH, 29.09.2016 - 2 StR 63/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Abweichung von einem Sachverständigengutachten:

    Auszug aus BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19
    Wenn es aber eine Frage, für die es geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss es die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass es mit Recht besseres Wissen in Anspruch nimmt (Senat, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16, NStZ-RR 2017, 88, 89).
  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 165/04

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Auszug aus BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19
    Die Neufassungen finden auch für vor ihrem Inkrafttreten begangene Taten Anwendung, sofern deren Verfolgung zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt ist; dies ergibt sich aus der erklärten Intention des Gesetzgebers und der Regelungssystematik des Gesetzes (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 StR 122/05, BGHSt 50, 138, 139 f.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, NStZ 2005, 89 f.; Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 90/20; Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 571/20).
  • BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf);

    Auszug aus BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19
    Die Neufassungen finden auch für vor ihrem Inkrafttreten begangene Taten Anwendung, sofern deren Verfolgung zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt ist; dies ergibt sich aus der erklärten Intention des Gesetzgebers und der Regelungssystematik des Gesetzes (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 StR 122/05, BGHSt 50, 138, 139 f.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, NStZ 2005, 89 f.; Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 90/20; Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 571/20).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 90/20

    Ruhen der Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers bei

    Auszug aus BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19
    Die Neufassungen finden auch für vor ihrem Inkrafttreten begangene Taten Anwendung, sofern deren Verfolgung zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt ist; dies ergibt sich aus der erklärten Intention des Gesetzgebers und der Regelungssystematik des Gesetzes (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 StR 122/05, BGHSt 50, 138, 139 f.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, NStZ 2005, 89 f.; Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 90/20; Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 571/20).
  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 624/12

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Bewertung von Zeugenaussagen); Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19
    Pseudoerinnerungen können auch nicht ohne weiteres durch merkmalsorientierte Aussageninhaltsanalysen überprüft werden (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 624/12, Rn. 23; Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 455/14, NStZ 2016, 122, 123; Hohoff, NStZ 2020, 387, 389); denn scheinbare Realkennzeichen sind bei Pseudoerinnerungen in ähnlicher Weise anzutreffen wie in realen Erlebnisbeschreibungen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 171 f.).
  • BGH, 03.03.2021 - 5 StR 571/20

    Ruhen der Verjährung beim sexuellen Missbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19
    Die Neufassungen finden auch für vor ihrem Inkrafttreten begangene Taten Anwendung, sofern deren Verfolgung zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt ist; dies ergibt sich aus der erklärten Intention des Gesetzgebers und der Regelungssystematik des Gesetzes (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 StR 122/05, BGHSt 50, 138, 139 f.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, NStZ 2005, 89 f.; Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 90/20; Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 571/20).
  • BGH, 06.08.2003 - 2 StR 235/03

    Prozesskostenhilfe (PKH; Nebenklage; Strafmaß; Rechtsfolge der Tat)

    Auszug aus BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19
    Der durch das 30. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juni 1994 eingefügte § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, wonach die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, galt zunächst nicht für Straftaten im Sinne des § 174 StGB und zwar auch dann nicht, wenn das Vergehen tateinheitlich mit sexuellem Missbrauch von Kindern zusammentraf (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2003 - 2 StR 235/03, juris).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 109/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen;

    Pseudoerinnerungen können nicht ohne Weiteres durch merkmalsorientierte Aussageninhaltsanalysen überprüft werden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2021 - 2 StR 450/19 Rn. 37; Hohoff, NStZ 2020, 387, 389, jeweils mwN).
  • KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20

    Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen;

    Freilich war dem Senat bewusst, dass scheinbare Realkennzeichen bei Pseudoerinnerungen in ähnlicher Weise anzutreffen sind wie in realen Erlebnisbeschreibungen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2021 - 2 StR 450/19 -, Rn. 37, juris); für das Vorliegen solcher bloßen Pseudoerinnerungen gab es aber keinen Anhalt.
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